Geschäftsbedingungen der Kümmerling Metalltechnik GmbH

§1 Geltung der Bedingungen
 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich Aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten also auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit Erteilung eines Auftrages werden diese Bedingungen Vertragsbestandteil. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Ein-kaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
 
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die im Angebot enthaltenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben sind ungefähre Angaben, es sei denn, sie sind speziell als verbindlich gekennzeichnet. Angebotsunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, so ist es uns erlaubt, Muster und Zeichnungen 6 Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
 
§3 Preise
Unsere Preise verstehen sich  mangels anderer Angaben ab Werk ohne Mehrwert-steuer zuzüglich Verpackung und Transport. Sofern keine Festpreise vereinbart sind, behalten wir uns vor, unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
 
§4 Liefer- und Leistungszeit
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind die von uns genannten Termine und Fristen unverbindlich.
Lieferverzögerungen und Nichtlieferung haben wir nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt vorliegt oder Ereignisse eingetreten sind, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie z.b.: Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen  u.ä.). In diesem Fall sind wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Käufer hieraus irgendwelche Rechte geltend machen kann.
Die Lieferung der Ware zum Bestimmungsort, sei es auf dem Land-, Luft- oder Wasserwege, erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn wir frachtfrei verkauft haben. Eine Unter- bzw. Überlieferung der bestellten Menge behalten wir uns vor. Andere Regelungen sind zu vereinbaren.
 
§5 Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, sobald die Ware verändert oder umgearbeitet wird. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort – spätestens jedoch binnen Wochenfrist – schriftlich Mitteilung machen. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus.
Bei mangelhafter Lieferung haben wir die Wahl, entweder die schadhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen.Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurde. Ist eine von uns gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so werden wir den vertragsmäßigen Zustand herstellen. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Ist Nachbesserung nicht möglich, so beschränkt sich unsere Haftung  auf den Betrag unserer Rechnung für die gelieferte bzw. bearbeitete Ware.Für die Nachbesserung übernehmen wir die gleiche Gewährleistung wie für das zunächst gelieferte Werk.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatz und Ersatz von Folgeschäden und –kosten sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Liefern wir Produkte, die wir nicht ausschließlich selbst hergestellt haben, die uns vielmehr ganz oder teilweise angeliefert worden sind, so übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, daß das uns angelieferte Material fehlerhaft war oder nicht dem neuesten Stand der technischen Vorschriften entspricht.
Ansprüche, die uns deshalb gegen unseren Lieferanten zustehen, treten wir an den Besteller ab. Hierdurch werden wir von jeder Haftung befreit. Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nicht.
 
§6 Rücktrittsrecht
Änderungen in den Verhältnissen des Käufers oder Umstände, die uns vorher  nicht bekannt waren, bei deren Kenntnis wir aber eine Lieferung nicht vorgenommen hätten, Zahlungseinstellung, Veränderung oder Auflösung der Firma, sowie
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, berechtigen uns, unsere Zahlungsbedingungen zu ändern und den Lieferungsvertrag ganz oder teilweise aufzuheben, ohne daß der Käufer in irgend einer Form Schadenersatzansprüche erheben kann.
 
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen, insbesondere eines etwaigen Kontokorrentsaldos, unser Eigentum, und darf vom Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußert werden. Die künftige Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf wird von vornherein von dem Käufer in Höhe unserer Rechnungsbeträge an uns abgetreten. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen oder der Abführung des Warenerlöses im Rückstand, erlischt seine Befugnis zur Weiterveräußerung. Eine Aufrechnung mit evtl. Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Verkäufer eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von uns gelieferter Ware oder Abtretung der Forderung aus dem Warenverkauf nach dritter Seite nicht gestattet.
 
§8 Erfüllung und Zahlung
 Wenn nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für beide Teile und sämtliche Verpflichtungen Kreuzwertheim. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung, wiederholtem Zahlungsverzug oder einer Auskunft über schlechte Vermögenslage oder Liquiditätsschwierigkeiten des Käufers berechtigen uns, Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, nachdem der Käufer mit Fristsetzung einer Woche vergeblich zur Ausgleichung der Forderungen aufgefordert worden ist. Bei bereits erfolgter Lieferung wird der Kaufpreis sofort fällig. In jedem Falle von Zahlungseingang ist die gesamte Saldoforderung an den Käufer sofort fällig.
Auch für hereingegebene Wechsel muß –auch vor Fälligkeit- Barsicherheit geleistet werden. Wir sind berechtigt, bei Verzug des Käufers, von Verzugsbeginn an, Zinsen in Höhe eines Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer einer mit uns zusammenarbeitenden Geschäftsbank zu berechnen.
Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Käufer, auch bei Vorliegen von Mängelansprüchen oder Gegenforderungen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
 
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für beide Teile Gemünden/Main. Deutsches Recht ist ausschließlich maßgebend.
 
 §10 Abänderung
 Abänderung dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung; dasselbe gilt für Anerkennung etwaiger Einkaufsbedingungen des Bestellers.
 
 §11 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam geworden sein, oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.